Mediation – ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung


 

Die Mediation wird in Deutschland immer populärer. Bereits im Jahr 2012 trat das Mediationsgesetz in Kraft; immer mehr Rechtsanwälte dürfen nach einer entsprechenden Ausbildung auch als Mediator tätig sein. Trotzdem wird diese Art der Konfliktlösung bisher viel zu selten in Anspruch genommen. Dies liegt vor allem daran, dass Vielen nicht klar ist, um was es sich bei einer Mediation eigentlich handelt.

 

„Mediation“ ist lateinisch und bedeutet so viel wie „Vermittlung“. Die Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes, welches durch den allparteilichen Mediator geleitet wird. Dabei trifft der Mediator keine Entscheidungen, wie z. B. der Richter – sondern er unterstützt die Parteien durch seine Verhandlungsführung, so dass diese eigenverantwortlich eine unbürokratische, flexible und kostengünstige Lösung finden. Das heißt: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. So kann der Mediator durch Vorschläge zur Struktur des Verfahrens sowie durch Fragen, bei der Herausarbeitung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien helfen.

 

Folgende Kriterien sind kennzeichnend für das Mediationsverfahren:

 

·         Freiwilligkeit: Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme am Verfahren

 

·         Vertraulichkeit: Die Parteien und der Mediator verpflichten sich zur Vertraulichkeit

 

·         Informiertheit: Entscheidungen werden auf Basis aller notwendigen Informationen getroffen

 

·         Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien selbst bestimmen die Lösung des Problems

 

·         Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator unterstützt alle Parteien gleichermaßen

 

·         Ergebnisoffenheit: Das Verfahren ist offen für flexible, kreative und individuelle Lösungen.

 

 Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes zu erzielen, bei der – im Gegensatz zum Gerichtsverfahren alle Konfliktparteien gewinnen. Entscheidend ist hierbei, dass die Parteien Interesse haben, „trotz allem“ zu kooperieren, einvernehmlich eine Lösung zu erarbeiten und dadurch auch das zwischenmenschliche Verhältnis nachhaltig zu verbessern.

 

 Ein Mediationsverfahren ist überall anwendbar, wo auch in gerichtlichen Verfahren über Streitigkeit entschieden wird, z. B. im Familienrecht, im Arbeitsrecht oder im Erbrecht.

 

Besonders geeignet ist ein Mediationsverfahren, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen auch künftig Fortbestand haben sollen.

 

Die Mediation ist stets eine zusätzliche Option und schließt den Rechtsweg (danach) nicht aus. Sie sollte aber vielmals in Erwägung gezogen werden, da die Kosten gegenüber einem langwierigen Rechtsstreit erheblich niedriger ausfallen.

 

 Wenn Sie Interesse an der Durchführung eines Mediationsverfahrens haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei mit Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Reitz-Pietruschka.