Ehe-Scheidung beantragen (bzw. Aufhebung LP)

Ein paar Minuten für Ihren Scheidungsantrag: Einfach, schnell und  bequem

Gerne führen wir für Sie eine Onlinescheidung durch. Jedoch muß Ihnen klar sein, daß sich eine Onlinescheidung in keiner Weise von einer normalen Scheidung unterscheidet. Der einzige Unterschied besteht darin, daß die Kommunikation zwischen dem Mandant und dem Anwalt durch E-Mail, Fax und Telefon stattfindet. Das spart Ihnen viel Zeit !!!!!!!!!

 

Jedoch müssen Sie zum Termin der mündlichen Verhandlung der Ehescheidung persönlich im Gericht erscheinen. Das ist auch bei einer Onlinescheidung so.

 

Damit wir Ihre Scheidung bzw. Aufhebung beantragen können, füllen Sie das nachstehende Scheidungsformular online aus. Für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist dieses Formular ebenso zu nutzen.

  • Sie müssen das Lesen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich des Widerrufs,  die Sie hier und der Datenschutzerklärung, die Sie hier einsehen können, am Ende des Formulars bestätigen.
  • Allein die Übersendung des ausgefüllten Formulars ohne Anklicken der Vollmachtserteilung löst keine Kosten für Sie aus.
  • Haben Sie jedoch in unserem Formular die „Vollmacht zur schnellstmöglichen Einleitung des Scheidungsverfahrens“ bzw „Aufhebungsverfahrens“ angeklickt und das Scheidungsformular an uns versendet, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die kostenpflichtigen anwaltlichen Tätigkeiten beginnen.
Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Wir weisen darauf hin, dass die Online Scheidung bzw. Online Aufhebung nicht die grundsätzliche Anwesenheit im gerichtlichen Termin erspart. Sie bedeutet vielmehr, dass die Kommunikation zwischen unseren Mandanten und unserem Büro mittels Smartphone, Tablet, Laptop, Fax, Telefon, Online Formulare usw. erfolgt.