Gerne führen wir für Sie eine Onlinescheidung durch. Jedoch muß Ihnen klar sein, daß sich eine Onlinescheidung in keiner Weise von einer normalen Scheidung unterscheidet. Der einzige Unterschied besteht darin, daß die Kommunikation zwischen dem Mandant und dem Anwalt durch E-Mail, Fax und Telefon stattfindet. Das spart Ihnen viel Zeit !!!!!!!!!
Jedoch müssen Sie zum Termin der mündlichen Verhandlung der Ehescheidung persönlich im Gericht erscheinen. Das ist auch bei einer Onlinescheidung so.
Damit wir Ihre Scheidung bzw. Aufhebung beantragen können, füllen Sie das nachstehende Scheidungsformular online aus. Für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist dieses Formular ebenso zu nutzen.
Wir weisen darauf hin, dass die Online Scheidung bzw. Online Aufhebung nicht die grundsätzliche Anwesenheit im gerichtlichen Termin erspart. Sie bedeutet vielmehr, dass die Kommunikation zwischen unseren Mandanten und unserem Büro mittels Smartphone, Tablet, Laptop, Fax, Telefon, Online Formulare usw. erfolgt.